JOA - Jugendliche ohne Ausbildungsplatz
Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz müssen bis zu drei Jahre an einem Tag in der Woche die Berufsschule besuchen, um die allgemeine Schulpflicht in Bayern zu erfüllen. Üblichweise betrifft dies Schüler mit einem Schulabschluß der Mittelschule (9. Jahrgangsstufe) ohne Ausbildung.
Weitere Informationen finden Sie direkt unter der Kategorie JOA.
BVJ - Berufsvorbereitungsjahr
Zielgerichtet werden Schüler in ihren Interessengebieten auf eine zukünftige Ausbildung vorbereitet.
Im gewerblich-technischen Zweig des Berufsvorbereitungsjahrs (BVJ) wird großer Wert auf die Vermittlung handwerklicher Grundfertigkeiten gelegt.